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Thema: Zoll, ab 01.01.2009 Freigrenze 150€ [Seite 1 ]

Kein neuer Beitrag madden , 16.08.2008, 16:12
Beitrag #1   

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lt. diesem Film:

http://community.ebay.de/media.html?id=3686

 
Kein neuer Beitrag Bernd , 16.08.2008, 17:05
Beitrag #2   

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Sehr lehrreich,
besten dank für die Info.

Gruß

Hauptsache Brummt!

http://www.powerboat-friends-freising.de/usergallery/albums/userpics/Signatur2.jpg



 
Kein neuer Beitrag brausebruno , 16.08.2008, 17:25
Beitrag #3   

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Ja ist wieder mal was Interessantes rüber gekommen !!! :tup:
(ab 1.12.2008 neue Freigrenze bei 150,-€) :-)

Danke Madden


Alles passt perfekt zusammen,
weil endlich alles stimmt.

 
Kein neuer Beitrag madden , 16.08.2008, 17:30
Beitrag #4   

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brausebruno hat folgendes geschrieben:
Ja ist wieder mal was Interessantes rüber gekommen !!! :tup:
(ab 1.12.2008 neue Freigrenze bei 150,-€) :-)

Danke Madden


Hast Recht! 01.12.2008

 
Kein neuer Beitrag Andre , 16.08.2008, 20:26
Beitrag #5   

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Die Freigrenze bezieht sich ausschließlich auf den Zoll! Sie gilt nicht für die Einfuhrumsatzsteuer. Da gilt
weiterhin eine Grenze von 22 Euro. Da unsere Modellbausachen aber in der Regel eh zollfrei sind, hat das in
der Praxis keine Auswirkungen.
Ihr habt Eich zu früh gefreut...

 
Kein neuer Beitrag brausebruno , 16.08.2008, 22:23
Beitrag #6   

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Ja ich hab´s auch so verstanden !!!
....nur wenn heute "Zoll" fällig werden würde(Preis der Sache in €) ab ca. 22€ , geht´s eben erst ab 150€ los
!!

......ich liebäugle ja schon mit einem neuen Motor (auf den ja als Toy deklariert nichts an Zoll anfällt)

die 19% EFS sind ja sowieso unantastbar !!

Gruß aus B
Andreas


Alles passt perfekt zusammen,
weil endlich alles stimmt.
Dieser Beitrag wurde insgesamt 2 mal editiert. Das letzte Mal 16.08.2008, 22:29 von brausebruno.

 
Kein neuer Beitrag Robby , 28.08.2008, 21:30
Beitrag #7   

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Geburtstag: n/a
 

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Andre hat folgendes geschrieben:
Die Freigrenze bezieht sich ausschließlich auf den Zoll! Sie gilt nicht für die Einfuhrumsatzsteuer. Da gilt
weiterhin eine Grenze von 22 Euro. Da unsere Modellbausachen aber in der Regel eh zollfrei sind, hat das in
der Praxis keine Auswirkungen.
Ihr habt Eich zu früh gefreut...


Hallo Andre,
hast du eine Quelle für diese Info? was würde dann diese höhere Freigrenze für einen Sinn machen? der Aufwand
für den Zoll wäre der gleiche, also keine Entlastung.

Gruss Robert

 
Kein neuer Beitrag Andre , 28.08.2008, 23:13
Beitrag #8   

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Usergruppe: Gäste
E-Mail: n/a
Ja, www.google.de.

Frag nicht nach Sinn oder Unsinn. Ich denke mal, dass sich der deutsche Einzelhandelsverband eingeschaltet
hat, der er ja keien Waren bis 150 Euro ohne Umsatzsteuer verkaufen darf. Das wäre eine
Wettbewerbsverzerrung. Denn Warenlieferungen ins Ausland sind steuerfrei und unterliegen grundsätzlich der
Besteuerung im jeweiligen Empfängerland.

Ich habe die Durchführungsverordnung beim Zoll eingesehen. da steht es sehr deutlich drin.

 
Kein neuer Beitrag Robby , 29.08.2008, 01:02
Beitrag #9   

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Vorname: Robert
Name: Grempel
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lebende Forumslegende mit 152 Punkte, 172 Beiträge
Danke,
habe eine entsprechende Bestätigung auf der Seite der IHK Bayreuth gefunden.

Gruss Robert

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