Eurofighter hat folgendes geschrieben: Wäre mal interessant einen Link zu der Aussage zubekommen. Wenn man unter dem genannten Paragraph nach liest steht da nix von modellbooten Doch Art. 18 Gemeingebrauch (Zu § 25 Sätze 1 und 3 WHG) (1) 1Jede Person darf unter den Voraussetzungen des § 25 WHG und soweit es ohne rechtswidrige Benutzung fremder Grundstücke geschehen kann und, soweit eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten ist, außerhalb von Schilf- und Röhrichtbeständen oberirdische Gewässer zum Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, Betrieb von Modellbooten ohne Verbrennungsmotoren, Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen. 2Der Betrieb von Modellbooten mit Elektroantrieb ist nicht zulässig in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, Europäischen Vogelschutzgebieten und Naturschutzgebieten; weitergehende naturschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt. 3Zum Gemeingebrauch gehören auch..................... Hier der Link: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayWG-18?AspxAutoDetectCookieSupport=1Gut das ich weit im Norden wohne Schöne Grüße, Geoff
Nomadio Fahrer - I Drive SmarterGrüße aus Husum, Geoff
|